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  • 20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 31/20

    Grunderwerbsteuer, Grundstückskaufvertrag, Erschließungskosten

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    Grunderwerbsteuer - Ersterschließungskostenzahlung an den Veräußerer:Ist bei dem Erwerb eines noch nicht erschlossenen Grundstücks der an eine Gemeinde, als Grundstücksveräußerer, entrichtete und im Kaufvertrag gesondert aufgeführte Teilbetrag für Ersterschließungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 31/20

    Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, BauGB § 123

    Erledigt durch: Urteil vom 28.09.2022, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger