22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 49/20
Gewerbesteuermessbetrag, Kürzung, Grundstücksgesellschaft, Erweiterte Kürzung, Außenprüfung, Reinigung, GmbH, Gesellschafter
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
1. Stellen entgeltliche Reinigungsleistungen an die Gesellschafterin einer GmbH schädliche eigenständige Nebentätigkeiten oder die unschädliche ausschließliche Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes dar? Konnte bei der Beauftragung der Reinigungsarbeiten davon ausgegangen werden, dass die Gesellschafterin in ihrer Eigenschaft als Eigentümerin gehandelt hat?2. Liegt nach bewertungsrechtlichen Vorschriften darüber hinaus ein Wohnungsbau (Mietwohngrundstück) vor, so dass § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 4 GewStG Anwendung finden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 49/20
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, AO § 193, GewStG § 9 Nr 1 S 4, GewStG § 2 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 23.03.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger