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  • 20.03.2024 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 35c Abs 1 Nr 2 Buchst e · III R 55/20

    GmbH, Kreditinstitut, Auslegung, Konzern, Finanzierungsgesellschaft, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbeverlust

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr

    Stellt ein die Anforderungen des § 19 Abs. 2 GewStDV erfüllendes Kreditinstitut i.S. von § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV ein im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr und damit an den eigentlichen Bankgeschäften ausgerichtetes Unternehmen dar oder müssen auch die Erlöse aus banktypischen Geschäften überwiegen? Führt eine Hinzuziehung von § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG zu einem abweichenden Ergebnis?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 55/20

    Normen: GewStG § 35c Abs 1 Nr 2 Buchst e, GewStDV § 19 Abs 1 S 1, GewStDV § 19 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger