23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 3 Nr 1 Alt 2 · IV R 24/20
Gewerbebetrieb, Abfärbetheorie, Personengesellschaft, Beteiligungseinkünfte, Rückwirkung
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2020, 09:30 Uhr
Ist die rückwirkende Anwendung der mit dem JStG 2007 eingeführten Abfärbung bei Bezug gewerblicher Beteiligungseinkünfte (sog. Aufwärtsabfärbung) in Veranlagungszeiträumen vor 2006 verfassungswidrig? Unterliegt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, deren Einkünfte allein aufgrund des Bezugs gewerblicher Beteiligungseinkünfte in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden, der Gewerbesteuer?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 24/20
Normen: EStG § 15 Abs 3 Nr 1 Alt 2, EStG § 52 Abs 32a, GewStG § 2 Abs 1, GG Art 20 Abs 3
Erledigt durch: Sachurteil vom 05.09.2023, Revision Klägerin: unbegründet; Revision Beklagter: unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde