20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b · VIII R 28/20
Abgeltungsteuer, Wandelschuldverschreibung, Veräußerung, Wandlung, Anschaffungskosten, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2021, 09:15 Uhr
Der Kläger erwarb zwei gegenläufige Wandelschuldverschreibungen, wovon er eine mit Verlust an eine von ihm beherrschte GmbH veräußert und die andere in XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen gewandelt hat, die er erst nach Ablauf eines Jahres veräußerte. Unterliegt bei dieser Konstellation der Veräußerungsverlust der Abgeltungsteuer, und ist die XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier im Sinne von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG und die Wandlung daher ein steuerneutraler Vorgang? Ist die Gesamtgestaltung missbräuchlich im Sinne von § 42 Abs. 2 AO, da sie nur unter Einbeziehung des angestrebten Steuervorteils wirtschaftlich sinnvoll ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 28/20
Normen: EStG § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b, EStG § 20 Abs 4a S 3, AO § 42 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 08.05.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde