27.03.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b · VIII R 30/20
Anleihe, Veräußerung, Abgeltungsteuer, Tarif, Trennung, Gestaltungsmissbrauch, Verlustausgleich
Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr
Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen mit anschließender Veräußerung der Zinsscheine an eine Bank und der Anleihemäntel an eine vom Veräußerer beherrschte Kapitalgesellschaft:- Sind die Verluste aus der Veräußerung der Anleihemäntel mit der Folge von der Abgeltungsteuer ausgenommen, dass sie zur Verrechnung mit anderen positiven Einkünften zur Verfügung stehen?- Liegt in der Veräußerung der Anleihemäntel an die vom Veräußerer beherrschte Kapitalgesellschaft ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten in Gestalt der missbräuchlichen Ausnutzung einer Missbrauchsvermeidungsvorschrift?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 30/20
Normen: EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32d Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst b, EStG § 20 Abs 6, AO § 42 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung