20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1 · X R 33/20
Unterhalt, Ehescheidung, Sonderausgabe, Mietwert, Realsplitting
Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr
Kann ein unterhaltsverpflichteter Steuerpflichtiger die ortsübliche Miete für eine an seinen von ihm dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten überlassene Wohnung als Unterhaltsleistung gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG abziehen?Ist dies --bejahendenfalls-- auch dann der Fall, wenn der hierfür unterhaltsrechtlich maßgebliche oder in diesem Zusammenhang vereinbarte Wohnvorteil geringer ist als die ortsübliche Miete?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 33/20
Normen: EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 29.06.2022, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger