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  • 20.12.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1 · X R 33/20

    Unterhalt, Ehescheidung, Sonderausgabe, Mietwert, Realsplitting

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr

    Kann ein unterhaltsverpflichteter Steuerpflichtiger die ortsübliche Miete für eine an seinen von ihm dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten überlassene Wohnung als Unterhaltsleistung gemäß § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG abziehen?Ist dies --bejahendenfalls-- auch dann der Fall, wenn der hierfür unterhaltsrechtlich maßgebliche oder in diesem Zusammenhang vereinbarte Wohnvorteil geringer ist als die ortsübliche Miete?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 33/20

    Normen: EStG § 10 Abs 1a S 1 Nr 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 29.06.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger