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  • 21.06.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 11 · XI R 34/20

    Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Parkplatz, Nebenleistung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2022, 13:56 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2021, 09:00 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen und Parkplatzgestellung bei einer HotelübernachtungHandelt es sich bei Frühstücksleistungen um unselbständige Nebenleistungen zur Übernachtungsleistung, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, oder fallen diese Leistungen unter das Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG und sind mit dem Regelsteuersatz zu besteuern?Dient die Einräumung von Parkmöglichkeiten der Vermietung, so dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Übernachtung und der Parkplatzgestellung besteht und diese dem ermäßigten Steuersatz unterliegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 34/20

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 11, UStG § 12 Abs 1

    Erledigt durch: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger