11.03.2021 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 267 · C-582/20
Versagung des Vorsteuerabzugsrechts, Strafverfahren, Steuerhinterziehung, Verwaltungsrechtsbehelf
Letzte Änderung: 11. März 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 11. März 2021, 11:15 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen der Inalta Curte de Casatie Si Justitie (Rumänien), eingereicht am 5. November 2020, zu folgenden Fragen:
1. Sind die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie nationalen Rechtsvorschriften entgegenstehen, die es den Steuerbehörden, nachdem sie einen Steuerbescheid erlassen haben, mit dem die Anerkennung des Rechts auf Vorsteuerabzug abgelehnt wird, erlauben, die Entscheidung über den Verwaltungsrechtsbehelf bis zum Abschluss eines Strafverfahrens auszusetzen, das zusätzliche objektive Anhaltspunkte für die Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Steuerhinterziehung liefern könnte?
2. Könnte die Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union auf die vorstehende Frage anders ausfallen, wenn dem Steuerpflichtigen während der Aussetzung der Entscheidung über den Verwaltungsrechtsbehelf vorläufige Maßnahmen gewährt würden, mit denen die Wirkungen der Versagung des Vorsteuerabzugsrechts ausgesetzt werden?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-582/20
Normen: AEUV Art 267, EGRL 112/2006 Art 167f, EUGrdRCh Art 47
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen