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  • 20.05.2022 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1 Nr 1 · V R 46/20

    Vorsteuerberichtigung, Unentgeltliche Wertabgabe, Wirtschaftliche Tätigkeit, Blockheizkraftwerk, Aufteilungsmethode, Marktwertmethode

    Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 22. März 2021, 18:24 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen aus unentgeltlichen Wärmelieferungen an Dritte durch den Betreiber einer Biogasanlage1. Ist eine Berichtigung der wegen der Errichtung der Biogasanlage zu Unrecht berücksichtigten Vorsteuerbeträge --auch nach der neueren EuGH-Rechtsprechung Rs. C-532/16-- zulässig, weil eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit i.e.S. irrtümlich als unternehmerische Tätigkeit beurteilt wurde (hier: irrtümlicherweise rechtlich unzutreffender Ansatz des FA einer unentgeltlichen Wertabgabe)? Oder ist eine unzutreffende Entscheidung über den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG nur durch Änderung der entsprechenden Steuerfestsetzung, nicht aber über eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu korrigieren?2. Kann die Kürzung der abzugsfähigen Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG eines Strom und Wärme produzierenden Blockheizkraftwerks nach der Marktwertmethode unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preise für Strom und Wärme vorgenommen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 46/20

    Normen: UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, UStG § 15 Abs 4, UStG § 15a Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2021, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung