21.09.2023 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 16 · II R 38/20
Grunderwerbsteuer, Aufhebung, Auflassung
Letzte Änderung: 21. September 2023, 14:11 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
Liegt durch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, trotz eines wirksamen Aufhebungsvertrages und einer erteilten Löschungsbewilligung, eine aus dem ursprünglichen Kaufvertrag resultierende, im wirtschaftlichen Interesse verwertbare Rechtsposition vor? Ist die durch die Vormerkung vermittelte Möglichkeit der Einflussnahme nicht entfallen und somit im eigenwirtschaftlichen Interesse verwertet worden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 38/20
Normen: GrEStG § 16, GBO § 22, GBO § 19
Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger