Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 21.09.2023 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 16 · II R 38/20

    Grunderwerbsteuer, Aufhebung, Auflassung

    Letzte Änderung: 21. September 2023, 14:11 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr

    Liegt durch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, trotz eines wirksamen Aufhebungsvertrages und einer erteilten Löschungsbewilligung, eine aus dem ursprünglichen Kaufvertrag resultierende, im wirtschaftlichen Interesse verwertbare Rechtsposition vor? Ist die durch die Vormerkung vermittelte Möglichkeit der Einflussnahme nicht entfallen und somit im eigenwirtschaftlichen Interesse verwertet worden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 38/20

    Normen: GrEStG § 16, GBO § 22, GBO § 19

    Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger