20.02.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 45 · VI R 50/20
Steuerfreiheit, Privatnutzung, Telefon, Gestaltungsmissbrauch, Telefonkosten
Letzte Änderung: 20. Februar 2023, 17:50 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
Ist (gemäß H 3.45 LStH) stets von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 50/20
Normen: EStG § 3 Nr 45, AO § 42 Abs 2, LStH H 3 Abschn 45
Erledigt durch: Urteil vom 23.11.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung