22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 4 · VII R 49/20
Energiesteuer, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Vorläufiger Insolvenzverwalter, Verbindlichkeit
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
Energiesteuer:Stellt die während eines Insolvenzeröffnungsverfahrens entstandene Energiesteuer eine Masseverbindlichkeit dar?1. Ist § 55 Abs. 4 InsO a.F. auf die Energiesteuer anwendbar?2. Sind davon insbesondere auch "Altgeschäfte" umfasst, welche in Erfüllung von Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen bestehen, welche bereits vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters begründet worden waren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 49/20
Normen: InsO § 55 Abs 4, InsO § 103, EnergieStG § 38
Erledigt durch: Urteil vom 13.12.2022, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger