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  • 21.07.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 192 · VII R 4/21

    Auslegung, Einspruchsführer, Haftungsbescheid, Bevollmächtigter

    Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr

    In welchem Rahmen ist die Auslegung eines Einspruchs hinsichtlich des Einspruchsführers möglich, wenn ein Anwaltsbüro Einspruch gegen einen Haftungsbescheid erhebt und sowohl den Steuerschuldner (juristische Person) als auch dessen faktischen Geschäftsführer vertritt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 4/21

    Normen: AO § 192, AO § 357, BGB § 133

    Erledigt durch: Beschluss vom 28.06.2023, unzulässig

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger