21.07.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 192 · VII R 4/21
Auslegung, Einspruchsführer, Haftungsbescheid, Bevollmächtigter
Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2021, 08:30 Uhr
In welchem Rahmen ist die Auslegung eines Einspruchs hinsichtlich des Einspruchsführers möglich, wenn ein Anwaltsbüro Einspruch gegen einen Haftungsbescheid erhebt und sowohl den Steuerschuldner (juristische Person) als auch dessen faktischen Geschäftsführer vertritt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 4/21
Normen: AO § 192, AO § 357, BGB § 133
Erledigt durch: Beschluss vom 28.06.2023, unzulässig
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger