25.11.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 32/20
Erstattungszinsen, Einkünfteerzielungsabsicht, Privatnutzung, Verfassung, Tarif, Alleinerziehende, Kinderfreibetrag
Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2021, 08:45 Uhr
Setzt die Besteuerung vom Finanzamt gezahlter Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen voraus? Mindern vom Arbeitnehmer anlässlich der Privatnutzung seines Dienstwagens selbst getragene Mautgebühren, Fähr- und Parkkosten sowie AfA für einen selbst angeschafften Fahrradträger den nach der 1 %-Methode ermittelten geldwerten Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung? Sind die Höhe der Kinderfreibeträge im Veranlagungszeitraum 2017 sowie die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif verfassungsgemäß?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 32/20
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 32 Abs 6, EStG § 32a, EStG § 6 Abs 1 Nr 4, AO § 233a, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.06.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger