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  • 17.06.2021 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 · C-146/21

    Steuerprüfung, Holzverkauf, Reverse-Charge-Verfahren, Mehrwertsteuer

    Letzte Änderung: 17. Juni 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 17. Juni 2021, 12:12 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Bucuresti (Rumänien), eingereicht am 03. März 2021, zu folgender Frage:

    Stehen die Richtlinie 2006/112/EG und der Neutralitätsgrundsatz unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens einer nationalen Regelung oder einer Steuerpraxis entgegen, wonach auf eine Person, die einer Steuerprüfung unterzogen und danach für Mehrwertsteuerzwecke erfasst worden ist, das - für den Verkauf von stehendem Holz zwingend vorgeschriebene - Reverse-Charge-Verfahren (Vereinfachungsmaßnahmen) mit der Begründung nicht anwendbar sein soll, dass die überprüfte Person vor der Bewirkung der Umsätze oder zum Zeitpunkt der Überschreitung der Befreiungsgrenze eine Erfassung für Mehrwertsteuerzwecke weder beantragt noch erhalten hatte?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-146/21

    Normen: EGRL 112/2006, AEUV Art 267

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen