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  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1 · II R 3/21

    Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Einkommensteuer, Gesamtrechtsnachfolge

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr

    Können Einkommensteuerverbindlichkeiten für das Todesjahr des Erblassers als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG von den Erben in Abzug gebracht werden? Insbesondere wenn diese dadurch entstanden sind, dass die Erben als Rechtsnachfolger im Falle der Betriebsverpachtung die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in einkommensteuerrechtlich zulässiger Weise rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem Tod des Erblassers erklären und dadurch ein Veräußerungsgewinn entsteht, der im Todesjahr der Einkommensteuer unterliegt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 3/21

    Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, EStG § 16 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 10.05.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger