25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1 · II R 3/21
Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Einkommensteuer, Gesamtrechtsnachfolge
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr
Können Einkommensteuerverbindlichkeiten für das Todesjahr des Erblassers als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG von den Erben in Abzug gebracht werden? Insbesondere wenn diese dadurch entstanden sind, dass die Erben als Rechtsnachfolger im Falle der Betriebsverpachtung die Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs in einkommensteuerrechtlich zulässiger Weise rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor dem Tod des Erblassers erklären und dadurch ein Veräußerungsgewinn entsteht, der im Todesjahr der Einkommensteuer unterliegt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 3/21
Normen: ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, EStG § 16 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 10.05.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger