22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c · II R 6/21
Erbschaftsteuer, Befreiung, Renovierung, Zeitlicher Zusammenhang, Nutzung
Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr
Kann der Erwerb eines Familienheims von der Erbschaftsteuer befreit sein, wenn der Erbe das Objekt erst nach einer längeren Renovierungsphase bezieht oder wird somit das Familienheim nicht mehr unverzüglich nach dem Erbfall zur Selbstnutzung für eigene Wohnzwecke genutzt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 6/21
Normen: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c, BGB § 121
Erledigt durch: Urteil vom 16.03.2022, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger