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  • 22.08.2022 · Erledigtes Verfahren · AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 1 · V R 37/20

    Körperschaftsteuer, Steuerbefreiung, Gemeinnützigkeit, Editieren, Wissenschaft, Zweckbetrieb, Hilfsperson, Wettbewerb

    Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr

    1. Ist das wissenschaftliche Editieren im Peer-Review-Verfahren, in dem Forschungsergebnisse zur Qualitätssicherung durch unabhängige Gutachter geprüft werden, eine eigenständige Förderung der Wissenschaft und Forschung, damit im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere anderer Wissenschaftler, möglichst viele qualitativ hochwertige wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht werden und die Fachöffentlichkeit auf die Qualitätskontrolle für die Publikation vertrauen kann?2. Kann ein arbeitsteiliges Zusammenwirken mit jeweils eigenständigen wissenschaftlichen Förderbeiträgen auch gemeinschaftlich mit zwei anderen gemeinnützigen, wissenschaftliche Zwecke verfolgenden, ausländischen Körperschaften durchgeführt werden?3. Muss bei der Abwägung nach § 65 Nr. 3 AO berücksichtigt werden, dass gewerbliche Unternehmen wegen eines zu hohen Verlustrisikos die zu beurteilende Tätigkeit --hier Veröffentlichung hochwertiger und mit einem aufwändigen Peer-Review-Verfahren geprüfte wissenschaftliche Beiträge in einem Open-Access-Portal-- nicht zu einem für die Wissenschaft vertretbaren Preis anbieten würden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 37/20

    Normen: AO § 52 Abs 2 S 1 Nr 1, AO § 65 Nr 3, KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 1, GewStG § 3 Nr 6 S 1, AO § 14

    Erledigt durch: Urteil vom 12.05.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger