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  • 22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34a Abs 4 · VIII R 40/19

    Thesaurierungsbegünstigung, Nachversteuerung, Verfassung, Gleichbehandlung

    Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr

    Ist eine Nachversteuerung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG auch dann vorzunehmen, wenn nicht entnommene sog. Altgewinne aus Veranlagungszeiträumen vor Inanspruchnahme der Tarifbegünstigung vorhanden sind? Ist eine verfassungskonforme Auslegung dahin vorzunehmen, dass der Entnahmeüberhang auch mit regelbesteuerten Altgewinnen verrechnet werden kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 40/19

    Normen: EStG § 34a Abs 4, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger