22.06.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34a Abs 4 · VIII R 40/19
Thesaurierungsbegünstigung, Nachversteuerung, Verfassung, Gleichbehandlung
Letzte Änderung: 22. Juni 2023, 13:42 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2021, 08:30 Uhr
Ist eine Nachversteuerung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34a Abs. 4 EStG auch dann vorzunehmen, wenn nicht entnommene sog. Altgewinne aus Veranlagungszeiträumen vor Inanspruchnahme der Tarifbegünstigung vorhanden sind? Ist eine verfassungskonforme Auslegung dahin vorzunehmen, dass der Entnahmeüberhang auch mit regelbesteuerten Altgewinnen verrechnet werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 40/19
Normen: EStG § 34a Abs 4, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger