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  • 24.06.2021 · Anhängiges Verfahren · EGRL 112/2006 · C-227/21

    Vorsteuerabzug, Grundvermögenserwerb, Insolvenz, Nichtbezahlung Mehrwertsteuer

    Letzte Änderung: 24. Juni 2021, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 24. Juni 2021, 16:05 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen), eingereicht am 9. April 2021, zu folgender Frage:

    Ist die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität dahin auszulegen, dass sie einer Praxis nationaler Behörden entgegensteht, nach der einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, wenn dieser beim Grundvermögenserwerb wusste (oder hätte wissen müssen), dass der Lieferer wegen seiner Insolvenz die geschuldete Mehrwertsteuer nicht in den Staatshaushalt zahlen würde (oder nicht würde zahlen können)?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-227/21

    Normen: EGRL 112/2006, AEUV Art 267

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen