20.09.2022 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 9/21
Grunderwerbsteuer, Grundstückskaufvertrag, Erschließungskosten
Letzte Änderung: 20. September 2022, 18:49 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr
Sind die bei dem Erwerb eines noch nicht erschlossenen Grundstücks in dem Gesamtkaufpreis enthaltenen und nicht aufgeschlüsselten Ersterschließungskosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer mit einzubeziehen, wenn eine gesonderte vertragliche Verpflichtung für die Ersterschließung zwischen der Grundstücksveräußerin und der Gemeinde besteht, auf welchen in dem Grundstückskaufvertrag verwiesen wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 9/21
Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1, BauGB § 123
Erledigt durch: Urteil vom 23.02.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger