23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 11/21
Darlehensvertrag, Widerruf, Zinsen, Rückabwicklung, Entschädigung, Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung
Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr
Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung um steuerpflichtige Kapitalerträge? Handelt es sich bei den Kosten des mit der Bank geführten Zivilrechtsstreits um außergewöhnliche Belastungen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 11/21
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 32d Abs 1 S 1, EStG § 33 Abs 1, BGB § 346, BGB § 357
Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger