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  • 23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 11/21

    Darlehensvertrag, Widerruf, Zinsen, Rückabwicklung, Entschädigung, Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung

    Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 20. Juli 2021, 14:30 Uhr

    Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung um steuerpflichtige Kapitalerträge? Handelt es sich bei den Kosten des mit der Bank geführten Zivilrechtsstreits um außergewöhnliche Belastungen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 11/21

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 32d Abs 1 S 1, EStG § 33 Abs 1, BGB § 346, BGB § 357

    Erledigt durch: Urteil vom 07.11.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger