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  • 20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c · II R 12/21

    Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung, Nachlass, Steuerbegünstigung, Zeitraum

    Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr

    Kann nach Ablauf von nahezu drei Jahren seit dem Erbfall davon ausgegangen werden, dass die Vermögensteilung noch im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt?Finden die Begünstigungsvorschriften der § 13 Abs. 1 Nr. 4c, § 13a, § 13b und § 13c ErbStG für den Erwerb eines Kommanditanteils und eines Familienheims durch die Vermögensteilung unter den Erben Anwendung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 12/21

    Normen: ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c, ErbStG § 13a, ErbStG § 13b, ErbStG § 13c

    Erledigt durch: Urteil vom 15.05.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung