27.03.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 4 · VI R 6/21
Erste Tätigkeitsstätte, Zuordnung, Zeitsoldat, Versetzung, Verwendung, Dauer
Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2021, 08:30 Uhr
Welche Anforderungen sind an eine erste Tätigkeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG zu stellen (hier: Zeitsoldat, insbesondere Konkretisierung der rechtlichen Kriterien für eine dauerhafte Zuordnungsentscheidung mit Blick auf die Angabe einer voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 6/21
Normen: EStG § 9 Abs 4, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4
Erledigt durch: Urteil vom 22.11.2022, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger