23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 63 Abs 1 S 6 · III R 24/21
Kindergeld, Wohnsitz, Ausland, Mitteilung, Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr
Kann es als vorsätzlich oder leichtfertig angesehen werden, wenn eine Mitteilung nach § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG in Bezug auf den Wohnsitz von im Ausland zu Ausbildungszwecken wohnenden Kindern unterbleibt, sodass eine verlängerte Festsetzungsverjährung nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO eintritt? Stellt der Wegzug eines Kindes in das Ausland eine mitteilungspflichtige Tatsache im Sinne des § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG dar?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 24/21
Normen: EStG § 63 Abs 1 S 6, EStG § 68 Abs 1, AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 370 Abs 1 Nr 2, AO § 378 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung