25.10.2021 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 12/21
Mitunternehmer, Nießbrauch, Schenkung, Zurechnung, Auslegung
Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr
Ist der streitgegenständliche Vertrag über die Schenkung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt dahin auszulegen, dass neben den laufenden Verlusten auch die Verluste der Mitunternehmerschaft aus der Veräußerung von Anlagevermögen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen sind? Entfällt bejahendenfalls das Mitunternehmerrisiko des Gesellschafters mit der Folge, dass nicht er, sondern der Nießbrauchsberechtigte als Mitunternehmer anzusehen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 12/21
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, AO § 39 Abs 1, AO § 39 Abs 2 Nr 1, BGB § 1030, BGB § 133
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger