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  • 20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · KraftStG § 7 Nr 1 · IV R 18/21

    Kraftfahrzeugsteuer, Steuerschuldner, Insolvenz, Mitwirkung, Nachweis

    Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:30 Uhr

    Obliegt dem Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Autovermieters der Nachweis, dass auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge, deren Verbleib ungeklärt ist, nicht zur Insolvenzmasse gehören, um eine Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen die Masse allein aufgrund der Haltereigenschaft des Schuldners abzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 18/21

    Normen: KraftStG § 7 Nr 1, InsO § 55 Abs 1 Nr 1, InsO § 35 Abs 1, InsO § 148 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 11.04.2024, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger