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  • 25.10.2021 · Anhängiges Verfahren · ZKDV Art 292 · VII R 27/21

    Passive Veredelung, Einfuhrabgaben

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 11:09 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2021, 10:31 Uhr

    Handelt es sich um ein fahrlässiges Versäumnis die eingeführte Ware nicht bei dem laut Bewilligung angegebenem Zollamt zur vorübergehenden Ausfuhr anzumelden, sodass die Befreiung von Einfuhrabgaben nicht gewährt werden kann, da die Bedingungen des Art. 150 Abs. 2 ZK nicht erfüllt sind und dies wirkliche Folgen für das reibungslose Verfahren der passiven Veredelung hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 27/21

    Normen: ZKDV Art 292, ZK Art 150 Abs 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger