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  • 27.03.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VIII R 33/20

    Abrechnungsbescheid, Erstattungsanspruch, Anrechnung, Kapitalertragsteuer

    Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 10. Februar 2022, 09:17 Uhr

    Ist § 37 Abs. 2 AO anwendbar, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde? Ist der einkommensteuerrechtliche Erstattungsanspruch aufgrund der Veranlagung abhängig von den Voraussetzungen und dem Umfang, in denen § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Steuer auf die Jahressteuerschuld gestattet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 33/20

    Normen: AO § 37 Abs 2, EStG § 36 Abs 2 Nr 2, AO § 218 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 13.12.2022, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung