27.03.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 37 Abs 2 · VIII R 33/20
Abrechnungsbescheid, Erstattungsanspruch, Anrechnung, Kapitalertragsteuer
Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 10. Februar 2022, 09:17 Uhr
Ist § 37 Abs. 2 AO anwendbar, wenn Kapitalertragsteuer für tatsächlich nicht erzielte Kapitalerträge abgeführt wurde? Ist der einkommensteuerrechtliche Erstattungsanspruch aufgrund der Veranlagung abhängig von den Voraussetzungen und dem Umfang, in denen § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Anrechnung der durch Steuerabzug erhobenen Steuer auf die Jahressteuerschuld gestattet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 33/20
Normen: AO § 37 Abs 2, EStG § 36 Abs 2 Nr 2, AO § 218 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 13.12.2022, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung