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  • 23.11.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 Abs 2 · III R 31/21

    Kindergeld, Rückforderung, Anzeige, Nachträgliches Bekanntwerden

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    1. Gegenüber welcher Behörde kann die Anzeige der Änderung der Berechtigtenbestimmung bei Kindergeld wirksam angezeigt werden? Hat die Anzeige zwingend gegenüber der bisher Kindergeld gewährenden Stelle zu erfolgen oder kann dies auch gegenüber einer anderen für die Gewährung von Kindergeld zuständigen Stelle geschehen?2. Sind den Familienkassen durch die Überschneidungsmitteilung des "(Steuer-)IDNr.-Kontrollverfahrens" Tatsachen nachträglich bekannt geworden, sodass eine doppelte Kindergeldzahlung zuvor nicht bekannt gewesen sein kann?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 31/21

    Normen: EStG § 64 Abs 2, EStG § 64 Abs 3, AO § 173

    Erledigt durch: Urteil vom 17.08.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung