23.04.2024 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 10a · IV R 26/21
Gewerbeverlust, Unternehmeridentität, Unternehmensidentität, Betriebsstätte, Einbringung
Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr
Geht der bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust mit Einbringung des Geschäftsbetriebs ihrer einzigen inländischen Betriebsstätte in eine Personengesellschaft, an deren Vermögen die einbringende Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligt ist, auf die aufnehmende Personengesellschaft über, oder bleibt er bestehen und steht (nur) für eine Verrechnung mit zukünftigen inländischen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zur Verfügung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 26/21
Normen: GewStG § 10a, GewStG § 2 Abs 1, GewStG § 2 Abs 2 S 1, UmwStG § 24 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 01.02.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung