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  • 21.07.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a · VI R 23/21

    Steuerermäßigung, Handwerkerleistung, Verpflichtung, Eigentum

    Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    Fordert § 35a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein (obligatorisches) Nutzungsrecht hat (hier: durch Steuerpflichtigen beauftragte und gezahlte Dachsanierung für eigenen im Obergeschoss des Hauses seiner Mutter geführten Haushalt)? Ist eine Verpflichtung zur Tätigung der Aufwendungen Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 23/21

    Normen: EStG § 35a

    Erledigt durch: Urteil vom 20.04.2023, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger