21.07.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 35a · VI R 23/21
Steuerermäßigung, Handwerkerleistung, Verpflichtung, Eigentum
Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr
Fordert § 35a EStG für den Abzug von Handwerkerleistungen, dass die Leistungen zugunsten eines Wirtschaftsguts erbracht werden, das im (wirtschaftlichen) Eigentum des Steuerpflichtigen steht oder an dem der Steuerpflichtige ein (obligatorisches) Nutzungsrecht hat (hier: durch Steuerpflichtigen beauftragte und gezahlte Dachsanierung für eigenen im Obergeschoss des Hauses seiner Mutter geführten Haushalt)? Ist eine Verpflichtung zur Tätigung der Aufwendungen Voraussetzung für die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 3 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 23/21
Normen: EStG § 35a
Erledigt durch: Urteil vom 20.04.2023, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger