25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 29/21
Außergewöhnliche Belastung, Leihmutterschaft, Gleichbehandlung, Krankheitskosten, Strafe, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr
Sind die -in einer Ehegemeinschaft lebenden Männern entstandenen- Kosten einer nach innerstaatlichem Recht (ESchG) verbotenen, im Ausland aber in zulässiger Weise durchgeführten Kinderwunschbehandlung (hier: Leihmutterschaft) als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig? Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 29/21
Normen: EStG § 33, GG, ESchG § 1 Abs 1 Nr 7
Erledigt durch: Urteil vom 10.08.2023, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger