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  • 25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 29/21

    Außergewöhnliche Belastung, Leihmutterschaft, Gleichbehandlung, Krankheitskosten, Strafe, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2022, 16:06 Uhr

    Sind die -in einer Ehegemeinschaft lebenden Männern entstandenen- Kosten einer nach innerstaatlichem Recht (ESchG) verbotenen, im Ausland aber in zulässiger Weise durchgeführten Kinderwunschbehandlung (hier: Leihmutterschaft) als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig? Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 29/21

    Normen: EStG § 33, GG, ESchG § 1 Abs 1 Nr 7

    Erledigt durch: Urteil vom 10.08.2023, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger