21.12.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 365 Abs 3 S 2 Nr 2 · II R 16/21
Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Vollbeendigung, Gesamtrechtsnachfolge, Einspruchsfrist, Wiedereinsetzung
Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr
Hängt die rechtsschutzgewährende Auslegung des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft bei fehlerhafter Adressierung des angefochtenen Bescheids an diese auch dann davon ab, dass die Vollbeendigung dem Finanzamt bekannt war, wenn Einspruch namens der vollbeendeten Personengesellschaft von deren Komplementärin, die zugleich als Gesamtrechtsnachfolgerin kraft Anwachsung Schuldnerin der Betriebssteuer geworden ist, eingelegt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 16/21
Normen: AO § 365 Abs 3 S 2 Nr 2, AO § 110
Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2023, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger