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  • 21.12.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 365 Abs 3 S 2 Nr 2 · II R 16/21

    Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Vollbeendigung, Gesamtrechtsnachfolge, Einspruchsfrist, Wiedereinsetzung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 20. April 2022, 16:27 Uhr

    Hängt die rechtsschutzgewährende Auslegung des Einspruchs einer vollbeendeten Personengesellschaft bei fehlerhafter Adressierung des angefochtenen Bescheids an diese auch dann davon ab, dass die Vollbeendigung dem Finanzamt bekannt war, wenn Einspruch namens der vollbeendeten Personengesellschaft von deren Komplementärin, die zugleich als Gesamtrechtsnachfolgerin kraft Anwachsung Schuldnerin der Betriebssteuer geworden ist, eingelegt wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 16/21

    Normen: AO § 365 Abs 3 S 2 Nr 2, AO § 110

    Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2023, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger