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  • 25.11.2022 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a · III R 40/21

    Kindergeld, Berufsausbildung, Arzt

    Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr

    Kann ein Kind, welches eine (Hochschul-)Ausbildung zum Arzt absolviert, nur bis zum Bestehen der ärztlichen Prüfung berücksichtigt werden? Tritt die Facharztweiterbildung gegenüber der Berufstätigkeit als in Weiterbildung befindlicher Arzt in den Hintergrund oder stellt sie einen integralen Bestandteil der mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung dar? Besteht zwischen dem Medizinstudium und der Facharztausbildung ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 40/21

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 62 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2022, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger