19.07.2024 · Erledigtes Verfahren · AO § 147 Abs 1 Nr 1 · III R 14/22
Außenprüfung, Kassenbuch, Hinzuschätzung, Aufzeichnungen, Neue Tatsache
Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:12 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr
1. Führen formelle Mängel bei der Kassenführung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zu einer neuen Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, sodass die Aufzeichnungen als Folge nicht gemäß § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen sind?2. Dürfen bei solchen Mängeln durch den Außenprüfer entsprechende Hinzuschätzungen vorgenommen werden, die zu neuen Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO führen?3. Kann § 158 AO sowohl bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG als auch § 4 Abs. 3 EStG angewandt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 14/22
Normen: AO § 147 Abs 1 Nr 1, AO § 158, AO § 173 Abs 1 Nr 1, AO § 193, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 06.05.2024, Zurückverweisung
Rechtsmittelführer: Verwaltung