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  • 22.08.2022 · Anhängiges Verfahren · GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 19/22

    Grunderwerbsteuer, Einheitliches Vertragswerk, Bemessungsgrundlage, Bebauungsplan

    Letzte Änderung: 22. August 2022, 10:07 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2022, 08:07 Uhr

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer - einheitliches Vertragswerk
    Handelt es sich um eine zusammengefasste Veräußererseite und damit um ein einheitliches Vertragswerk, wenn der mit dem Grundstücksverkäufer nicht verbundene Bauunternehmer lediglich seine Zustimmung zur Einbeziehung eines weiteren Auftraggebers in den bereits ausgehandelten Bauvertrag erteilt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 19/22

    Normen: GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger