25.11.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 3 · IV R 10/22
Personengesellschaft, Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung
Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr
Ist der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust im Sinne des § 15a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen, soweit eine nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG unterblieben ist (Rückführung von Mehrentnahmen)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 10/22
Normen: EStG § 15a Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 10.10.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung