20.10.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15a Abs 3 · IV R 10/22
Personengesellschaft, Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung
Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 17:14 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr
Ist der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust im Sinne des § 15a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen, soweit eine nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG unterblieben ist (Rückführung von Mehrentnahmen)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 10/22
Normen: EStG § 15a Abs 3
Rechtsmittelführer: Verwaltung