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  • 25.11.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15a Abs 3 · IV R 10/22

    Personengesellschaft, Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung

    Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 20. Oktober 2022, 15:14 Uhr

    Ist der aus einer Einlage eines Kommanditisten resultierende ausgleichs- oder abzugsfähige Verlust im Sinne des § 15a EStG um in Vorjahren getätigte Mehrentnahmen zu mindern und der verrechenbare Verlust entsprechend zu erhöhen, soweit eine nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG vorzunehmende Gewinnzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG unterblieben ist (Rückführung von Mehrentnahmen)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 10/22

    Normen: EStG § 15a Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 10.10.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung