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  • 25.11.2022 · Anhängiges Verfahren · AO § 170 Abs 5 Nr 1 · II R 28/22

    Erbfall, Erbschein, Testament, Festsetzungsfrist, Anlaufhemmung

    Letzte Änderung: 25. November 2022, 08:39 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2022, 07:39 Uhr

    Bezieht sich die "Kenntnis" i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 1 AO auf den tatsächlichen und rechtlich richtigen Erwerb, sodass ein nachträglich gefundenes Testament, welches zu einer abweichenden Aufteilung der Erbmasse führt, eine erneute Anlaufhemmung auslöst?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 28/22

    Normen: AO § 170 Abs 5 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger