25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32d Abs 1 · VIII R 17/22
Anleihe, Anschaffungskosten, Veräußerung, Aufteilung, Abgeltungsteuer, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2022, 14:26 Uhr
Einkommensteuerrechtliche Beurteilung des sog. Bondstripping von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen mit anschließender Veräußerung der Zinsscheine an eine Bank und der Anleihemäntel an eine vom Veräußerer beherrschte Kapitalgesellschaft unter Geltung der Abgeltungsteuer vor Einfügung von § 20 Abs. 2 Sätze 4 und 5 sowie Abs. 4 Sätze 8 und 9 EStG:- Sind die Anschaffungskosten der Anleihe auf Anleihemantel und Zinsscheine aufzuteilen?- Liegt unter der Prämisse, dass eine Aufteilung unterbleibt, ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, hier in Gestalt der missbräuchlichen Ausnutzung einer Missbrauchsvermeidungsvorschrift vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 17/22
Normen: EStG § 32d Abs 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 20 Abs 6, EStG § 20 Abs 4, HGB § 255 Abs 1, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2023, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger