20.01.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 28/22
Betriebsaufgabe, Sonderbetriebsvermögen, Gesellschafterdarlehen, Teilwertabschreibung, Negatives Kapitalkonto
Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr
Führte die Einstellung des Restaurantbetriebs im Streitfall zur Betriebsaufgabe und damit zur Auflösung des negativen Kapitalkontos der Kommanditistin, oder war im Hinblick auf die Absicht, ein Catering und Eventmanagement zu betreiben, von einer Fortführung auszugehen? Führt eine Betriebsaufgabe stets zum Wegfall des Korrespondenzprinzips, so dass danach eine Teilwertberichtigung des Gesellschafterdarlehens im Sonderbetriebsvermögen in Betracht kommt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 28/22
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 15a Abs 3, EStG § 16 Abs 3, EStG § 6 Abs 1 Nr 2 S 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger