Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.01.2023 · Anhängiges Verfahren · InvStG § 56 Abs 2 · VIII R 15/22

    Freistellung, Aktienfonds, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 20. Januar 2023, 17:13 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr

    Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, auch soweit die Steuerlast den tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn übersteigt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 15/22

    Normen: InvStG § 56 Abs 2, InvStG § 56 Abs 3, InvStG § 20 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger