25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 · X R 31/21
Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Zeitpunkt, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensausübung
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 20. Januar 2023, 16:13 Uhr
Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung1. Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden?2. Muss die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens Ausführungen zur Ermessensausübung des Gerichts enthalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 31/21
Normen: AO § 218, AO § 226 Abs 1, AO § 226 Abs 3, BGB § 215, FGO § 74
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger