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  • 27.03.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4h Abs 3 S 1 · IV R 30/22

    Mitunternehmerschaft, Zinsschranke, Teileinkünfteverfahren, Dividende, Veräußerungsgewinn

    Letzte Änderung: 27. März 2023, 09:58 Uhr, Aufgenommen: 27. März 2023, 07:58 Uhr

    Sind bei einer Mitunternehmerschaft, an der nur Körperschaften beteiligt sind, im Rahmen der Ermittlung des sog. maßgeblichen Gewinns nach § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG erzielte Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne in voller Höhe oder lediglich in Höhe des nicht gemäß § 8b Abs. 1 und Abs. 2 KStG freigestellten Anteils zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 30/22

    Normen: EStG § 4h Abs 3 S 1, EStG § 4h Abs 1 S 1, KStG § 8b Abs 1, KStG § 8b Abs 2, GewStG § 7 S 4

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger