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  • 25.05.2023 · Anhängiges Verfahren · BewG § 182 Abs 2 Nr 1 · II R 6/23

    Vergleichswertverfahren, Gutachterausschuss

    Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    Sind die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise nach § 183 Abs. 1 BewG für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 6/23

    Normen: BewG § 182 Abs 2 Nr 1, BewG § 183

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger