21.07.2023 · Anhängiges Verfahren · KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 · I R 18/23
Organschaft, Gewinnabführungsvertrag, Durchführung
Letzte Änderung: 21. Juli 2023, 09:50 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2023, 07:50 Uhr
Ist das Erfordernis der Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags "während seiner gesamten Geltungsdauer" (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG) erfüllt, wenn der Gewinnabführungsvertrag nicht vom vertraglich vereinbarten Beginn an, sondern erst ab einem späteren Zeitpunkt bzw. ab einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr für (mindestens) fünf Jahre tatsächlich durchgeführt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 18/23
Normen: KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung