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  • 22.08.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 4 · IX R 12/23

    Auflöungsverlust, Vertrauensschutz, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten, Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Einkünfte aus Kapitalvermögen

    Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2023, 07:50 Uhr

    1. Zur Frage des hinreichenden Feststehens eines Auflösungsverlusts im konkreten Fall.
    2. Eröffnet die vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 11.07.2017 - IX R 36/15, BFHE 258, 427, BStBl II 2019, 208 getroffene Vertrauensschutzregelung beziehungsweise typisierende Weitergeltungsanordnung dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht zwischen der Berücksichtigung von Forderungsverlusten als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) oder als Forderungsverluste nach § 20 EStG im Sinne einer "Günstigerprüfung“?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 12/23

    Normen: EStG § 17 Abs 4, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 2, EStG § 20 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 20.02.2024, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Verwaltung