25.10.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 2 · IX R 29/22
Haftung, Nachträgliche Anschaffungskosten, Beteiligung, Werbungskosten, Abfluss, Verfügungsmacht
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr
1. Führt die Inanspruchnahme eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Haftender für Gesellschaftsschulden zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung i.S. des § 17 EStG?2. Ist der Zeitpunkt des Verlusts der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (bspw. durch Beschlagnahmung) über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut maßgeblich für die zeitliche Zurechnung von Ausgaben i.S. des § 11 Abs. 2 EStG als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 29/22
Normen: EStG § 17 Abs 2, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 2
Erledigt durch: Beschluss vom 22.09.2023, unzulässig
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger