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  • 23.08.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 · X R 6/23

    Geldauflage, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Vermögensabschöpfung

    Letzte Änderung: 23. August 2023, 13:55 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr

    Ist eine Vermögensabschöpfung, die an sich abziehbar wäre, weil bei ihrer Bemessung die Ertragsteuerbelastung nicht berücksichtigt wurde, nur deshalb nicht abziehbar, weil sich später herausstellt, dass gar keine Straftat vorliegt, die --rechtskräftig gewordene-- Sanktion also objektiv zu Unrecht verhängt worden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 6/23

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, EStG § 12 Nr 4, StPO § 153a Abs 1 S 2 Nr 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger